Die naturschutzrechtliche Kompensation ist in Deutschland Ländersache. Zwar setzt das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, §§ 13–19) den gemeinsamen Rahmen – Vermeidungsgebot, Ausgleich, Ersatz, Stufenfolge –, doch die konkrete Ausgestaltung liegt bei den Bundesländern. Das bedeutet: Bewertungsverfahren, Register, Zuständigkeiten und Praxisanforderungen unterscheiden sich teils erheblich. Bayern hat mit der BayKompV eine eigene Kompensationsverordnung und das Ökoflächenkataster (ÖFK). Baden-Württemberg setzt auf die Ökokontoverordnung (ÖKVO) mit der LUBW-Biotopwertliste. Brandenburg führt alle Eingriffe im EKIS-Register. NRW nutzt das LANUV-Biotopwertverfahren und das Kompensations-Sicherungs-Portal (KSP). Niedersachsen bewertet mit einem eigenständigen Drei-Komponenten-Modell (Biotop, Landschaftsbild, Boden). In Hessen ist HANAWeb das digitale Kompensationsregister, in Sachsen-Anhalt LINFOS. Stadtstaaten wie Berlin und Hamburg kompensieren häufig außerhalb ihrer Grenzen. Wer als Projektträger bundesweit tätig ist – ob Windpark, Straßenbau, Logistikzentrum oder Gewerbepark –, muss die landesspezifischen Regeln kennen. Unsere Bundesländer-Guides liefern für jedes der 15 Bundesländer mit abgeschlossenen KOI.green-Projekterfahrungen den vollständigen Überblick: zuständige Behörden, Bewertungsmethodik, Registersystem, typische Maßnahmen und häufige Fallstricke.
Für wen ist das relevant?
Relevant für bundesweit tätige Projektträger (Windenergie, Infrastruktur, Immobilien, Gewerbe), die in verschiedenen Bundesländern Kompensation planen. Auch für Planungsbüros, die LBPs in unbekannten Bundesländern erstellen, und für Kommunen, die Ökokonten aufbauen möchten.