Ausgleichsmaßnahme
Maßnahme zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß § 15 BNatSchG. Ziel ist die Wiederherstellung beeinträchtigter Funktionen des Naturhaushalts am Eingriffsort oder in räumlicher Nähe.
Fachbegriffe der Waldkompensation verständlich erklärt. Von A wie Ausgleichsmaßnahme bis W wie Waldumbau.
Maßnahme zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß § 15 BNatSchG. Ziel ist die Wiederherstellung beeinträchtigter Funktionen des Naturhaushalts am Eingriffsort oder in räumlicher Nähe.
Begründung von Wald auf bisher unbewaldeten Flächen. Unterschieden wird zwischen Erstaufforstung (auf landwirtschaftlichen Flächen) und Wiederaufforstung (auf ehemaligen Waldflächen).
Bundesnaturschutzgesetz – das zentrale Gesetz für den Naturschutz in Deutschland. Regelt unter anderem die Eingriffsregelung (§§ 13-19), nach der Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden, zu minimieren und zu kompensieren sind.
Forstliches Planungsinstrument, das für jeden Standorttyp geeignete Baumartenkombinationen empfiehlt. In Brandenburg verbindlich für Kompensationsaufforstungen. Berücksichtigt Boden, Wasserhaushalt und Klimaprognosen.
Rechtliches Instrument des Naturschutzes (§§ 13-19 BNatSchG). Verpflichtet Vorhabenträger, Eingriffe in Natur und Landschaft zu vermeiden, unvermeidbare Eingriffe zu minimieren und verbleibende Beeinträchtigungen durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren.
Neuanlage von Wald auf bisher nicht bewaldeten Flächen, typischerweise auf ehemaligen Acker- oder Grünlandflächen. Genehmigungspflichtig nach § 9 LWaldG Brandenburg. Häufig genutzt als Kompensationsmaßnahme für Waldumwandlungen.
Kompensationsmaßnahme, die durchgeführt wird, wenn ein Ausgleich am Eingriffsort nicht möglich ist. Ersatzmaßnahmen können auch an anderer Stelle erfolgen, müssen aber in einem funktionalen Zusammenhang zum Eingriff stehen.
Stadium einer Aufforstung, ab dem die jungen Bäume als etabliert gelten. Kriterien: ausreichende Höhe (über Verbisshöhe), gute Vitalität, Überschirmung >40%. Die Forstbehörde bestätigt diesen Status durch Abnahme. Erst dann gilt die Kompensation als erfüllt.
Umgangssprachliche Bezeichnung für die Waldbau-Richtlinie Brandenburg. Enthält verbindliche Vorgaben für Aufforstungen und Waldumbau, insbesondere Baumartenmischungen, Pflanzverbände und Pflegestandards. Maßgeblich für die Anerkennung von Kompensationsmaßnahmen.
Sammelbegriff für alle Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft. Umfasst Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie in bestimmten Fällen Ersatzzahlungen. Ziel ist die Wiederherstellung der beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushalts.
Maßnahmen zur Sicherung des Anwuchserfolgs junger Aufforstungen. Umfasst Freischneiden von Konkurrenzvegetation, Nachpflanzung bei Ausfällen, Kontrolle und Reparatur von Wildschutzzäunen. Typische Dauer: 3-5 Jahre bis zur gesicherten Kultur.
Landeswaldgesetz – regelt den Umgang mit Wald auf Landesebene. In Brandenburg insbesondere relevant: § 8 (Waldumwandlung), § 9 (Erstaufforstung), § 20 (Waldbrandschutz). Ergänzt das Bundeswaldgesetz um landesspezifische Regelungen.
Wald aus mehreren Baumarten. Im Kontext der Kompensation meist Zielzustand: klimaresilienter Laubmischwald mit mindestens 3 Hauptbaumarten. Mischwälder sind widerstandsfähiger gegen Klimaextreme und Schädlinge als Monokulturen.
Waldbestand aus nur einer Baumart, typischerweise Nadelholz (Kiefer, Fichte). In Brandenburg ca. 70% Kiefernmonokulturen. Anfällig für Trockenheit, Sturm und Schädlinge. Waldumbau zu Mischwald ist anerkannte Kompensationsmaßnahme.
Vorab durchgeführte Kompensationsmaßnahme, die bei der Naturschutzbehörde registriert wird. Kann später für konkrete Eingriffe „abgebucht" werden. Ermöglicht schnellere Genehmigungsverfahren, da die Kompensation bereits gesichert ist.
Forstliche Methode beim Waldumbau: Einbringung von Laubbäumen unter dem Schirm des bestehenden Nadelholzbestands. Der Altbestand schützt die jungen Bäume vor Frost und Sonne. Schrittweise Auflichtung über 10-20 Jahre.
Überführung instabiler Waldbestände (meist Nadelholz-Monokulturen) in klimaresiliente Mischwälder. Anerkannte Kompensationsmaßnahme nach BNatSchG. In Brandenburg ca. 500.000 ha Umbau-Potenzial. Methode: Voranbau unter Schirm.
Dauerhafte Beseitigung von Wald zugunsten einer anderen Nutzung (z.B. Straßenbau, Windkraft). Genehmigungspflichtig nach § 8 LWaldG. Erfordert Ersatzaufforstung im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit des beseitigten Waldes.
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