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Ökologische Kompensation in Hamburg – BUKEA und Hafen
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Branche 01. März 2026 7 Min Lesezeit

Ökologische Kompensation in Hamburg: Ablauf, Ansprechpartner, typische Anforderungen

KR
KOI.green Redaktion
Fachredaktion Naturschutzrecht

Hamburg ist als Stadtstaat ähnlich wie Berlin mit dem Problem der Flächenknappheit konfrontiert, hat aber durch seinen Hafen, den Flughafen und die dichte urbane Bebauung ein sehr spezifisches Kompensationsprofil. Das BUKEA (Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft) ist für Naturschutz und Eingriffsregelung zuständig. Das Hamburgische Naturschutzgesetz (HmbNatSchG) bildet den landesrechtlichen Rahmen. Die Hansestadt hat einen eigenen Kompensationsflächenpool eingerichtet und nutzt intensive Vernetzung mit Schleswig-Holstein und Niedersachsen für Ausgleichsflächen – als Teil unserer Übersicht zur Kompensation nach Bundesland.

Rechtlicher Rahmen

  • BNatSchG §§ 13–19 – Bundesrahmen
  • HmbNatSchG – Landesrecht; regelt Ökokonten, Ersatzzahlungen, Kompensationsverzeichnis
  • Biotopbewertungsverfahren der BUKEA – Bewertungsmethodik für Hamburger Stadtbiotope und Agrarflächen

Zuständige Behörden

EbeneBehördeAufgabe
Zuständige FachbehördeBUKEANaturschutz, Eingriffsregelung, Grundsatzentscheidungen
BezirksebeneNaturschutzabteilungen der 7 Hamburger BezirksämterLBP-Prüfung, Baugenehmigungen
HafenrechtHamburg Port Authority (HPA)Hafeninfrastruktur; Sonderrecht

Kompensationsflächenpool Hamburg

Hamburg betreibt einen eigenen Kompensationsflächenpool, aus dem Projektträger Ausgleichsleistungen kaufen können. Vorteile:

  • Sofort verfügbare, behördlich anerkannte Kompensationsleistungen
  • Keine eigene Flächensuche nötig
  • Einheitliche Preisstruktur

Zusätzlich können Ausgleichsflächen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein genutzt werden, wenn der fachlich erforderliche Naturraumbezug gegeben ist.

Besonderheit Hafen und marine Eingriffe

Hafenprojekte in Hamburg unterliegen zum Teil Sonderregelungen:

  • Hafenentwicklungsgesetz Hamburg für bestimmte Hafenprojekte
  • Wasserrecht (WHG) für Gewässereingriffe (Elbe, Alster, Bille)
  • Artenschutz (besonders Fisch- und Vogelmigration) hat hohe Bedeutung

Typischer Ablauf

1. LBP nach BUKEA-Standard

  • Biotoptypenerfassung (Hamburger Biotoptypen-Nomenklatur)
  • Eingriffsbilanz
  • Maßnahmenkonzept (Pool-Nutzung oder Eigenmaßnahme)

2. Maßnahmenoptionen

  • Kompensationsflächenpool Hamburg (häufigste Lösung für kleinere/mittlere Eingriffe)
  • Eigenmaßnahme (innerhalb oder außerhalb Hamburgs)
  • Ökokonten (HmbNatSchG)
  • Ersatzzahlung (bei unmöglicher Realkompensation)

3. Flächensicherung

  • Grundbucheintrag oder öffentlich-rechtlicher Vertrag
  • Pflegeplan und Monitoring

Typische Kompensationsmaßnahmen

Im Hamburger Stadtgebiet:

  • Dach- und Fassadenbegrünung
  • Stadtbaumbepflanzungen und Baumreihen
  • Renaturierung von Stadtbächen (Wandse, Bille, Alsternebenläufe)

Im Hamburger Umland (SH/Niedersachsen):

  • Grünlandextensivierung
  • Renaturierung von Marschengewässern
  • Gehölzpflanzungen, Heckenneuanlage

Häufige Eingriffstypen und Besonderheiten

EingriffstypBesonderheit Hamburg
Hafen und LogistikHPA und BUKEA; Hafenrecht; Kompensation oft über Pool
Hochbau/WohnungsbauBezirksamt; Kompensationsflächenpool bevorzugt
Infrastruktur (A20, Elbvertiefung)Bundesrecht; Planfeststellung mit Sonderbehörden
FlughafenLuftrecht und Naturschutzrecht; Kompensation außerhalb

Behördenpraxis: Was Projektträger in Hamburg wissen müssen

Hamburgs Kompensationspraxis ist stark durch die Flächenknappheit geprägt. Die Senatsverwaltung (BUKEA) ist sich dieser Einschränkung bewusst und hat pragmatische Lösungen entwickelt – aber Projektträger sollten die Besonderheiten kennen.

Frühzeitige Behördenabstimmung ist Pflicht: In Hamburg wird die Abstimmung mit dem BUKEA und dem jeweiligen Bezirksamt noch stärker als in Flächenländern zur entscheidenden Erfolgsvariable. Bei größeren Projekten empfiehlt sich ein Scopingtermin vor LBP-Erstellung, um Bewertungsmaßstäbe und akzeptierte Maßnahmen abzustimmen.

Kompensationspool nutzen: Der Hamburger Kompensationsflächenpool bietet Projektträgern die Möglichkeit, Punkte aus vorab realisierten Maßnahmen zu erwerben. Die Verfügbarkeit schwankt; der Pool ist nicht immer vollständig ausgebucht, kann aber bei bestimmten Biotoptypen eng sein. Anfrage beim BUKEA vor Projektplanung schließt böse Überraschungen aus.

Umlandkoordination: Da Hamburg über keine eigenen Reserveflächen in ausreichendem Maß verfügt, koordiniert das BUKEA mit den Naturschutzbehörden in Schleswig-Holstein (LLUR) und Niedersachsen (NLWKN). Maßnahmen im Hamburger Umland müssen in EKIS/KSP der jeweiligen Landesbehörde registriert und von der Hamburger UNB formal anerkannt werden. Das bedeutet: zwei Behörden, zwei Register, zwei Verfahren.

Hafenprojekte – Sonderregeln: Vorhaben im Hafengebiet unterliegen dem HafenentwicklungsG (HafenEG HH) und haben eigene Planfeststellungsverfahren. Die Hamburg Port Authority (HPA) ist aktiv beteiligt. Für marine Eingriffe im Elbeästuar gibt es zusätzliche naturschutzrechtliche Anforderungen (Natura 2000, Tideelbe-Biotope), die sehr hohe Kompensationswerte erzeugen.

Biotopbewertung nach Hamburgischem Bewertungsrahmen: Hamburg hat einen eigenen Leitfaden zur Biotopbewertung (BUKEA). Planungsbüros ohne Hamburg-Erfahrung verwenden manchmal niedersächsische oder bundesweite Biotoptypen-Kataloge – das führt zu Ablehnungen. Die Abstimmung der anzuwendenden Methodik im Scopingtermin ist daher essenziell.

Typische Fehler und Fallstricke

  • Hamburger Biotoptypen-Nomenklatur nicht beachtet: Stadtbiotope stark differenziert
  • Pool-Kapazität nicht geprüft: Kompensationsflächenpool ist nicht unbegrenzt – früh reservieren
  • Hafenrecht-Naturschutzrecht-Verzahnung ignoriert: Hafenprojekte haben eigene Genehmigungswege

Häufige Fragen zur Kompensation in Hamburg

Wie funktioniert der Hamburger Kompensationsflächenpool? Hamburg hat einen behördlichen Kompensationspool eingerichtet, der vorab realisierte Naturschutzmaßnahmen enthält. Projektträger können Punkte aus diesem Pool erwerben statt eigene Flächen zu suchen. Der Pool wird vom BUKEA verwaltet und umfasst Flächen in Hamburg und im Hamburger Umland (SH und Niedersachsen).

Was passiert, wenn keine Kompensationsflächen in Hamburg verfügbar sind? Da Hamburg als Stadtsstaat wenig Freiflächen hat, erfolgt Kompensation häufig außerhalb Hamburgs. Das BUKEA stimmt mit den Behörden in Schleswig-Holstein und Niedersachsen ab. Alternativ können Ersatzzahlungen festgesetzt werden, die zweckgebunden für Naturschutzprojekte in der Metropolregion genutzt werden.

Welche Besonderheiten gibt es für Hafenprojekte? Hafenprojekte in Hamburg unterliegen dem HafenentwicklungsG (HafenEG) und dem BNatSchG. Die Hamburg Port Authority (HPA) hat spezielle Verfahren entwickelt. Größere Projekte wie Elbvertiefung haben bundesweit Maßstäbe bei der Eingriffsregelung im Küstenbereich gesetzt.

Welche Bezirksbehörde ist für normale Bauprojekte in Hamburg zuständig? Hamburg hat sieben Bezirke mit eigenen Naturschutzabteilungen. Diese sind für Baugenehmigungen auf Bezirksebene zuständig und prüfen LBPs. Das BUKEA ist für stadtweite Grundsatzfragen und das Kompensationspool-Management zuständig.

Kompensation in Hamburg professionell umsetzen

KOI.green unterstützt bei Nutzung des Hamburger Kompensationspools, Flächensuche im Umland und langfristigem Monitoring.

Projekte in benachbarten Bundesländern: Kompensation in Schleswig-Holstein · Kompensation in Niedersachsen


Dieser Artikel informiert allgemein über den Stand der Praxis in Hamburg. Konkrete Anforderungen variieren je nach Vorhaben und Bezirk. Für projektbezogene Einschätzungen empfehlen wir ein Erstgespräch.