Kompensationsflächen nach Naturraum
Verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau – gegliedert nach den 69 terrestrischen Naturräumen (BfN/BKompV Anlage 4). Naturraumkongruenz als Qualitätsmerkmal für anerkannte Kompensation.
Warum Naturräume?
Die Bundeskompensationsverordnung (BKompV, Anlage 4) gliedert Deutschland in 69 terrestrische Naturräume. Kompensationsmaßnahmen nach § 15 BNatSchG sollen im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen (Naturraumkongruenz). Diese Zuordnung sichert die fachliche Anerkennung Ihrer Kompensation durch die zuständige Behörde.
Nordostdeutsches Tiefland
Rückland der Mecklenburg-Brandenburgischen Seenplatte
Mecklenburgische Seenplatte
Mecklenburgisch-Vorpommersches Hügelland
Odertal
Uckermark
Elbetal-Niederung
Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen
Fläming
Lausitzer Becken und Spreewald
Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet
Altmark
Sachsen-Anhaltinische Löss-Ebene
Vorpommersche Küstenmoore
Ostholsteinisches Hügelland
Nordwestdeutsches Tiefland
Schleswig-Holsteinische Geest
Schleswig-Holsteinisches Hügelland
Unterelbe-Niederung
Ems-Hunte-Geest und Dümmer-Geestniederung
Ostfriesisch-Oldenburgische Geest
Stader Geest
Lüneburger Heide
Wendland und Altmark-Niederung
Weser-Aller-Flachland
Niedersächsische Börden
Westfälische Bucht
Niederrheinische Bucht
Niederrheinisches Tiefland
Schleswig-Holsteinische Marschen
Dümmer-Geestniederung und Ems-Hunte-Geest
Östliche Mittelgebirge
Oberlausitz
Sächsisch-Thüringisches Löss-Hügelland
Erzgebirge
Vogtland
Thüringer Becken und Randplatten
Elbsandsteingebirge (Sächsische Schweiz)
Thüringer Wald
Harz
Zittauer Gebirge
Westliche Mittelgebirge
Bergisches Land und Sauerland
Westerwald
Lahntal und Limburger Becken
Taunus
Hunsrück
Eifel
Westhessisches Berg- und Senkenland
Osthessisches Bergland (Vogelsberg und Rhön)
Weser- und Weser-Leine-Bergland
Solling und Oberweser-Bergland
Oberrheinisches Tiefland
Moseltal
Gutland (Luxemburger Sandstein)
Rothaargebirge
Pfälzerwald
Südwestdeutsches Stufenland
Schwarzwald
Odenwald und Spessart
Mainfränkische Platten
Neckar- und Tauber-Gäuplatten
Schwäbisches Keuper-Lias-Land
Schwäbische Alb
Fränkische Alb
Fränkisches Keuper-Lias-Land
Oberpfälzisch-Obermainisches Hügelland
Saar-Nahe-Berg- und Hügelland
Alpenvorland und Alpen
Donau-Iller-Lech-Platten
Unterbayerisches Hügelland und Isar-Inn-Schotterplatten
Voralpines Moor- und Hügelland
Nördliche Kalkalpen
Schwäbisch-Bayerische Jungmoräne und Molassevorberge
Kein Naturraum gefunden.
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Was bedeutet Naturraumkongruenz bei der Kompensation?
Naturraumkongruenz bedeutet, dass Kompensationsmaßnahmen im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen sollen. Die BKompV (Anlage 4) definiert 69 terrestrische Naturräume in Deutschland. Die räumliche Zuordnung zum gleichen Naturraum erhöht die fachliche Anerkennung durch die zuständige Behörde.
Was ist der Unterschied zwischen Erstaufforstung und Waldumbau?
Erstaufforstung bezeichnet die Neuanlage von Wald auf bisher waldfreien Flächen (typischerweise Ackerland). Waldumbau ist die Umwandlung bestehender Monokulturen (z. B. Kiefernreinbestände) in klimaresiliente Mischwälder. Beide Maßnahmen sind als Kompensation nach § 15 BNatSchG anerkannt.
Wie finde ich die passende Kompensationsfläche für mein Projekt?
Ermitteln Sie zunächst den Naturraum Ihres Eingriffsstandorts. Auf dieser Seite können Sie verfügbare Flächen nach Naturraum filtern. Alternativ kontaktieren Sie uns direkt – wir identifizieren geeignete Flächen aus unserem Portfolio und übernehmen die Behördenabstimmung.
Sind die angegebenen Hektarzahlen verbindlich?
Die Hektarangaben zeigen den aktuellen Stand verfügbarer Flächen aus eigenem Bestand und Partnernetzwerk. Da Flächen laufend vermittelt und neue akquiriert oder zugekauft werden, können sich die Zahlen ändern. Für eine verbindliche Verfügbarkeitsauskunft kontaktieren Sie uns bitte direkt.
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