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Ökologische Kompensation in Schleswig-Holstein – LLUR und Behörden
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Branche 01. März 2026 7 Min Lesezeit

Ökologische Kompensation in Schleswig-Holstein: Ablauf, Ansprechpartner, typische Anforderungen

KR
KOI.green Redaktion
Fachredaktion Naturschutzrecht

Schleswig-Holstein zeichnet sich durch seine Küstenlandschaften (Nordsee, Ostsee), Knicks (historische Wallhecken), intensive Landwirtschaft und einen stark wachsenden Offshore-Windpark-Sektor aus. Das LLUR (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) ist die zentrale Naturschutzfachbehörde. Die Eingriffsregelung wird durch das Landesnaturschutzgesetz SH (LNatSchG SH) geregelt. Besonderheit: Die charakteristischen Knicks (lineare Wallhecken) sind ein landeseigenes Schutzgut mit besonderen Kompensationsregeln. Dieser Artikel gibt Projektträgern einen Überblick – als Teil unserer Übersicht zur Kompensation nach Bundesland.

Rechtlicher Rahmen

  • BNatSchG §§ 13–19 – Bundesrahmen
  • LNatSchG SH – Landesrecht; enthält besondere Regelungen zu Knicks, Ökokonten und Ersatzzahlungen
  • Arbeitshilfen des LLUR – Biotopbewertung, Knickkompensation, Verfahren

Zuständige Behörden

EbeneBehördeAufgabe
ObersteMELUND SH (Umweltministerium)Landesrecht, Grundsatzfragen
FachbehördeLLUR SHBiotopbewertung, Fachstandards, fachliche Beratung
UntereUNB im Landkreis/kreisfreie StadtGenehmigung, Anerkennung, Kontrolle

Knick-Kompensation: SH-Besonderheit

Knicks (Wallhecken auf Erdwällen) sind im LNatSchG SH besonders geschützt (§ 30 LNatSchG SH). Eingriffe in Knicks erfordern:

  • Ausgleich durch Neupflanzung von Knicks im Verhältnis 1:3 oder höher (je nach Eingriff und Knick-Qualität)
  • Standortgerechte Bepflanzung mit typischen Knick-Gehölzen (Hasel, Eiche, Schlehe, Holunder)
  • Langfristige Pflege (Auf-den-Stock-Setzen alle 10–15 Jahre)

Wichtig: Knickverluste dürfen nicht einfach durch andere Biotopmaßnahmen kompensiert werden – es müssen neue Knicks angelegt werden.

Typischer Ablauf

1. LBP mit LLUR-Bewertungsrahmen

  • Biotoptypenerfassung nach SH-Biotoptypen-Katalog (Knicks gesondert!)
  • Eingriffsbilanzierung in LLUR-Werteinheiten
  • Maßnahmenkonzept (Knick-Ausgleich getrennt nachweisen)

2. Maßnahmenoptionen

  • Eigenmaßnahme (Knick-Neupflanzung, Grünlandextensivierung, Biotopanlage)
  • Ökokonten (LNatSchG SH; Anmeldung bei UNB)
  • Ersatzzahlung (zweckgebunden für Naturschutzprojekte)

3. Flächensicherung und Monitoring

  • Grundbucheintrag oder öffentlich-rechtlicher Vertrag
  • Pflegeplan mit Knickverjüngungs-Turnus
  • Regelmäßige Kontrollen durch UNB

Typische Kompensationsmaßnahmen

Agrarlandschaft (Geest und Marsch):

  • Knick-Neupflanzungen (häufigste Maßnahme!)
  • Extensivierung von Dauergrünland
  • Stilllegung von Ackerstreifen

Küste und Feuchtgebiete:

  • Wiedervernässung von Niedermooren und Grünland
  • Röhrichtentwicklung, Schilfflächen
  • Schaffung von Watvogel-Bruthabitaten

Wälder:

  • Waldumbau (Fichte zu Eichenmischwald in der Geest)

Häufige Eingriffstypen und Besonderheiten

EingriffstypBesonderheit SH
Windkraft (Onshore)Starker Ausbau; Artenschutz (Weißstorch, Fledermäuse); Knickverluste oft relevant
Offshore-WindSonderregelungen des Bundes (EEG, BBergG, §§ 56 ff. BNatSchG); Meeresschutzgebiete
Tourismus/KüsteBesondere Sensibilität; strenge Anforderungen der UNB
Gewerbe/LogistikWachstum im Hamburger Umland; Knick-Kompensation oft erforderlich

Typische Fehler und Fallstricke

  • Knick-Kompensation vergessen oder falsch berechnet: Sehr häufiger Fehler; 1:3-Verhältnis und standortgerechte Gehölze erforderlich
  • Biotoptypen aus anderen Bundesländern verwendet: SH hat eigene Biotoptypen-Nomenklatur
  • Offshore-Sonderregelungen nicht beachtet: Marine Eingriffe unterliegen Bundesrecht, nicht Landesrecht

Häufige Fragen zur Kompensation in Schleswig-Holstein

Was sind Knicks und warum sind sie so wichtig in Schleswig-Holstein? Knicks sind historische, lineare Wallhecken aus Erde und Gehölzen, die für die schleswig-holsteinische Kulturlandschaft charakteristisch sind. Sie sind gesetzlich als besonders geschützte Biotope eingestuft (§ 30 BNatSchG i. V. m. LNatSchG SH). Eingriffe in Knicks erfordern einen gesonderten Kompensationsnachweis (Knick-Neupflanzung im Verhältnis 1:2 oder 1:3).

Welche Anforderungen gelten für Offshore-Windpark-Kompensation in SH? Offshore-Windparks in der AWZ (Ausschließliche Wirtschaftszone) unterliegen Bundesrecht und werden durch das BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) geregelt. Küstennahe Anlagen im Küstenmeer (12-Seemeilenzone) fallen in die Zuständigkeit des Landes SH und des LLUR.

Gibt es ein zentrales Ökokonten-Register in Schleswig-Holstein? Das LLUR führt eine Übersicht anerkannter Ökokonten in SH. Eine vollständige zentrale Datenbank vergleichbar mit Bayern oder BW ist in SH noch im Aufbau. Die UNBs der Kreise führen eigene Verzeichnisse, was die Verfügbarkeitsprüfung erschwert.

Was kostet ein Knick-Neupflanzen als Kompensationsmaßnahme in SH? Die Kosten für Knick-Neupflanzungen (Wallaufschüttung, Gehölzpflanzung, Einzäunung, Pflege) liegen typischerweise bei 20–40 €/laufendem Meter. Bei einem Kompensationsverhältnis von 1:2 bedeutet 100 m Knick-Eingriff also 200 m Neupflanzung und Kosten von ca. 4.000–8.000 €.

Kompensation in SH professionell umsetzen

KOI.green unterstützt bei Flächensuche, Knick-Planung, Ökokonten-Zugang und langfristigem Monitoring in Schleswig-Holstein.

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Dieser Artikel informiert allgemein über den Stand der Praxis in Schleswig-Holstein. Konkrete Anforderungen variieren je nach Vorhaben und UNB. Für projektbezogene Einschätzungen empfehlen wir ein Erstgespräch.