Schleswig-Holstein zeichnet sich durch seine Küstenlandschaften (Nordsee, Ostsee), Knicks (historische Wallhecken), intensive Landwirtschaft und einen stark wachsenden Offshore-Windpark-Sektor aus. Das LLUR (Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume) ist die zentrale Naturschutzfachbehörde. Die Eingriffsregelung wird durch das Landesnaturschutzgesetz SH (LNatSchG SH) geregelt. Besonderheit: Die charakteristischen Knicks (lineare Wallhecken) sind ein landeseigenes Schutzgut mit besonderen Kompensationsregeln. Dieser Artikel gibt Projektträgern einen Überblick – als Teil unserer Übersicht zur Kompensation nach Bundesland.
Rechtlicher Rahmen
- BNatSchG §§ 13–19 – Bundesrahmen
- LNatSchG SH – Landesrecht; enthält besondere Regelungen zu Knicks, Ökokonten und Ersatzzahlungen
- Arbeitshilfen des LLUR – Biotopbewertung, Knickkompensation, Verfahren
Zuständige Behörden
| Ebene | Behörde | Aufgabe |
|---|---|---|
| Oberste | MELUND SH (Umweltministerium) | Landesrecht, Grundsatzfragen |
| Fachbehörde | LLUR SH | Biotopbewertung, Fachstandards, fachliche Beratung |
| Untere | UNB im Landkreis/kreisfreie Stadt | Genehmigung, Anerkennung, Kontrolle |
Knick-Kompensation: SH-Besonderheit
Knicks (Wallhecken auf Erdwällen) sind im LNatSchG SH besonders geschützt (§ 30 LNatSchG SH). Eingriffe in Knicks erfordern:
- Ausgleich durch Neupflanzung von Knicks im Verhältnis 1:3 oder höher (je nach Eingriff und Knick-Qualität)
- Standortgerechte Bepflanzung mit typischen Knick-Gehölzen (Hasel, Eiche, Schlehe, Holunder)
- Langfristige Pflege (Auf-den-Stock-Setzen alle 10–15 Jahre)
Wichtig: Knickverluste dürfen nicht einfach durch andere Biotopmaßnahmen kompensiert werden – es müssen neue Knicks angelegt werden.
Typischer Ablauf
1. LBP mit LLUR-Bewertungsrahmen
- Biotoptypenerfassung nach SH-Biotoptypen-Katalog (Knicks gesondert!)
- Eingriffsbilanzierung in LLUR-Werteinheiten
- Maßnahmenkonzept (Knick-Ausgleich getrennt nachweisen)
2. Maßnahmenoptionen
- Eigenmaßnahme (Knick-Neupflanzung, Grünlandextensivierung, Biotopanlage)
- Ökokonten (LNatSchG SH; Anmeldung bei UNB)
- Ersatzzahlung (zweckgebunden für Naturschutzprojekte)
3. Flächensicherung und Monitoring
- Grundbucheintrag oder öffentlich-rechtlicher Vertrag
- Pflegeplan mit Knickverjüngungs-Turnus
- Regelmäßige Kontrollen durch UNB
Typische Kompensationsmaßnahmen
Agrarlandschaft (Geest und Marsch):
- Knick-Neupflanzungen (häufigste Maßnahme!)
- Extensivierung von Dauergrünland
- Stilllegung von Ackerstreifen
Küste und Feuchtgebiete:
- Wiedervernässung von Niedermooren und Grünland
- Röhrichtentwicklung, Schilfflächen
- Schaffung von Watvogel-Bruthabitaten
Wälder:
- Waldumbau (Fichte zu Eichenmischwald in der Geest)
Häufige Eingriffstypen und Besonderheiten
| Eingriffstyp | Besonderheit SH |
|---|---|
| Windkraft (Onshore) | Starker Ausbau; Artenschutz (Weißstorch, Fledermäuse); Knickverluste oft relevant |
| Offshore-Wind | Sonderregelungen des Bundes (EEG, BBergG, §§ 56 ff. BNatSchG); Meeresschutzgebiete |
| Tourismus/Küste | Besondere Sensibilität; strenge Anforderungen der UNB |
| Gewerbe/Logistik | Wachstum im Hamburger Umland; Knick-Kompensation oft erforderlich |
Typische Fehler und Fallstricke
- Knick-Kompensation vergessen oder falsch berechnet: Sehr häufiger Fehler; 1:3-Verhältnis und standortgerechte Gehölze erforderlich
- Biotoptypen aus anderen Bundesländern verwendet: SH hat eigene Biotoptypen-Nomenklatur
- Offshore-Sonderregelungen nicht beachtet: Marine Eingriffe unterliegen Bundesrecht, nicht Landesrecht
Häufige Fragen zur Kompensation in Schleswig-Holstein
Was sind Knicks und warum sind sie so wichtig in Schleswig-Holstein? Knicks sind historische, lineare Wallhecken aus Erde und Gehölzen, die für die schleswig-holsteinische Kulturlandschaft charakteristisch sind. Sie sind gesetzlich als besonders geschützte Biotope eingestuft (§ 30 BNatSchG i. V. m. LNatSchG SH). Eingriffe in Knicks erfordern einen gesonderten Kompensationsnachweis (Knick-Neupflanzung im Verhältnis 1:2 oder 1:3).
Welche Anforderungen gelten für Offshore-Windpark-Kompensation in SH? Offshore-Windparks in der AWZ (Ausschließliche Wirtschaftszone) unterliegen Bundesrecht und werden durch das BSH (Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) geregelt. Küstennahe Anlagen im Küstenmeer (12-Seemeilenzone) fallen in die Zuständigkeit des Landes SH und des LLUR.
Gibt es ein zentrales Ökokonten-Register in Schleswig-Holstein? Das LLUR führt eine Übersicht anerkannter Ökokonten in SH. Eine vollständige zentrale Datenbank vergleichbar mit Bayern oder BW ist in SH noch im Aufbau. Die UNBs der Kreise führen eigene Verzeichnisse, was die Verfügbarkeitsprüfung erschwert.
Was kostet ein Knick-Neupflanzen als Kompensationsmaßnahme in SH? Die Kosten für Knick-Neupflanzungen (Wallaufschüttung, Gehölzpflanzung, Einzäunung, Pflege) liegen typischerweise bei 20–40 €/laufendem Meter. Bei einem Kompensationsverhältnis von 1:2 bedeutet 100 m Knick-Eingriff also 200 m Neupflanzung und Kosten von ca. 4.000–8.000 €.
Kompensation in SH professionell umsetzen
KOI.green unterstützt bei Flächensuche, Knick-Planung, Ökokonten-Zugang und langfristigem Monitoring in Schleswig-Holstein.
Projekte in benachbarten Bundesländern: Kompensation in Hamburg · Kompensation in Mecklenburg-Vorpommern
Dieser Artikel informiert allgemein über den Stand der Praxis in Schleswig-Holstein. Konkrete Anforderungen variieren je nach Vorhaben und UNB. Für projektbezogene Einschätzungen empfehlen wir ein Erstgespräch.