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Thema

Eingriffsregelung & Naturschutzrecht

Alles zur naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach BNatSchG: Vermeidung, Ausgleich, Ersatz und rechtliche Sicherung von Kompensationsmaßnahmen.

Die Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG ist das zentrale Instrument des deutschen Naturschutzrechts. Sie verpflichtet Vorhabenträger, unvermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren. Die Stufenfolge – Vermeidung, Minimierung, Ausgleich, Ersatz – bestimmt den Rahmen für jedes Infrastrukturprojekt. In unseren Artikeln erklären wir die rechtlichen Grundlagen verständlich und praxisnah für Projektträger.

Für wen ist das relevant?

Relevant für alle Vorhabenträger, die Bauvorhaben, Infrastrukturprojekte oder Energieanlagen planen und naturschutzrechtliche Kompensationspflichten erfüllen müssen. Besonders wichtig in frühen Planungsphasen, wenn der rechtliche Rahmen den Projektablauf bestimmt.

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