Für Waldbesitzer in Brandenburg ist die Situation ernst: Dürrejahre, Stürme und der Borkenkäfer haben riesige Schadflächen hinterlassen. Die Wiederaufforstung kostet Millionen, während die Holzpreise schwanken. In dieser Lage entwickelt sich die Windenergie vom reinen Klimaschutzthema zum entscheidenden wirtschaftlichen Anker für Forstbetriebe und Kommunen. Wir beleuchten die finanziellen Chancen durch Pachten und den neuen „Wind-Euro” sowie die rechtlichen Voraussetzungen für Flächeneigentümer.
1. Die Windkraft-Pacht: Liquidität für den Waldumbau
Die Verpachtung von Waldflächen für Windenergieanlagen (WEA) ist heute eine der lukrativsten Einnahmequellen für Forstbetriebe. Während der Holzverkauf konjunkturabhängig ist, bieten Pachtverträge über 20 bis 30 Jahre planbare Erlöse.
Das Marktvolumen
Marktübliche Pachtzahlungen für moderne Anlagen (Nabenhöhe ca. 160 Meter) liegen derzeit oft zwischen 80.000 und 200.000 Euro pro Anlage und Jahr. Hinzu kommen häufig Umsatzbeteiligungen, die beispielsweise 10 bis über 20 Prozent der Erlöse betragen können.
Synergieeffekt
Diese Einnahmen sind oft das fehlende Kapital, um den dringend nötigen, aber teuren Waldumbau von Kiefernmonokulturen hin zu klimaresilienten Mischwäldern zu finanzieren. Die Windkraft finanziert so direkt den Erhalt des restlichen Waldes.
2. Der „Wind-Euro”: Wie Kommunen profitieren (BbgEESG)
Brandenburg ist Vorreiter bei der finanziellen Beteiligung von Kommunen. Mit dem Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz (BbgEESG), das die bisherige 10.000-Euro-Regelung (BbgWindAbgG) abgelöst hat, wurde die Teilhabe neu geregelt.
Die neue Rechnung
Für Windenergieanlagen, die ab 2026 in Betrieb gehen, müssen Betreiber eine jährliche Sonderabgabe von 5.000 Euro pro Megawatt (MW) installierter Leistung an die Gemeinden im 3-Kilometer-Radius zahlen. Bei einer modernen 6-MW-Anlage sind das 30.000 Euro pro Jahr und Anlage für die Gemeindekasse.
Kombinierbarkeit
Diese Landesabgabe ist oft mit der Bundesregelung nach § 6 EEG kombinierbar. Diese erlaubt Betreibern, zusätzlich 0,2 Cent pro eingespeister Kilowattstunde an die Kommunen im 2,5-km-Umkreis zu zahlen.
Effekt
Durch diese Doppelung (Sonderabgabe + EEG-Bonus) werden Kommunen von „Betroffenen” zu wirtschaftlichen Profiteuren, was die Akzeptanz vor Ort massiv steigert.
3. Voraussetzungen für Eigentümer: Flächensicherung ist Pflicht
Damit ein Projektentwickler auf Ihrer Fläche überhaupt planen kann, reicht ein Handschlag nicht aus. Für das Genehmigungsverfahren nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) müssen harte rechtliche Fakten geschaffen werden.
Verfügbarkeit
Bereits bei Antragstellung muss die „tatsächliche und rechtliche Verfügbarkeit” der Fläche nachgewiesen werden. Das geschieht meist durch Nutzungsverträge (Pacht/Gestattung) und unwiderrufliche Einverständniserklärungen.
Grundbuch
Der entscheidende Schritt ist die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch. Sie sichert dem Betreiber zu, dass er die Anlage bauen, betreiben und die Zuwegungen nutzen darf – auch wenn das Grundstück den Besitzer wechselt. Ohne diese „Dingliche Sicherung” finanzieren Banken kein Projekt.
Waldumwandlung
Da für den Bau von WEA Wald gerodet werden muss (dauerhaft für das Fundament, temporär für Kräne), ist eine Waldumwandlungsgenehmigung nach § 8 Landeswaldgesetz (LWaldG) zwingend erforderlich. Eigentümer müssen diese Umwandlung dulden.
4. Neue Planungschancen: Vom Ausschluss zum Angebot
Lange Zeit galt in der Regionalplanung das Prinzip der „Ausschlussplanung” – Windkraft war nur in wenigen Eignungsgebieten erlaubt. Durch das Wind-an-Land-Gesetz hat sich der Wind gedreht:
Flächenziele
Brandenburg muss bis Ende 2027 verbindlich 1,8 % und bis 2032 2,2 % seiner Landesfläche für Windenergie ausweisen.
Angebotsplanung
Die Regionalplanung stellt auf „Vorranggebiete” um. Das bedeutet: In diesen Gebieten hat die Windkraft Vorrang vor anderen Nutzungen.
Gemeindeöffnungsklausel
Ein neuer Hebel für Kommunen ist § 245e Abs. 5 BauGB. Er erlaubt Gemeinden, eigenständig Flächen für die Windenergie auszuweisen, auch wenn der Regionalplan dies (noch) nicht vorsieht. Das gibt proaktiven Waldbesitzern und Kommunen die Chance, Projekte selbst zu steuern, statt auf die Regionalplanung zu warten.
Fazit
Die Windenergie im Wald ist kein Tabu mehr, sondern ein komplexes, aber lohnendes Geschäftsfeld. Wer als Waldbesitzer oder Kommune die rechtlichen Hausaufgaben (Grundbuch, Verträge) macht und die neuen Abgaben-Gesetze nutzt, kann aus dem stürmischen Wetter eine stabile Einnahmequelle für Generationen machen.
Koi.green unterstützt Flächeneigentümer bei der Kompensation von Waldumwandlungen – und schafft so die Voraussetzung für Windkraftprojekte im Wald.
Weiterlesen: Die Windkraft-im-Wald Serie
- Teil 1: Mythen-Check Windkraft im Wald – Warum Windräder den Waldumbau finanzieren
- Teil 3: BImSchG-Genehmigung im Detail – Artenschutz, Brandschutz, Waldumwandlung