Erstaufforstung
Umwandlung unbewaldeter Flächen in standortgerechte Mischwälder – anerkannte Kompensationsmaßnahme nach §§ 13 ff. BNatSchG, behördlich abgestimmt und vollständig betreut.
Was ist Erstaufforstung?
Die Erstaufforstung überführt bisher unbewaldete Flächen – etwa Acker- oder Grünland – dauerhaft in Wald. Sie gilt als anerkannte Kompensationsmaßnahme im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Projektträger aus Infrastruktur, Energie und Immobilien nutzen Erstaufforstungen, um Eingriffe in Natur und Landschaft vollständig zu kompensieren – behördlich nachweisbar und rechtssicher dokumentiert.
Wir übernehmen den gesamten Prozess: von der Genehmigungsplanung über die Abstimmung mit Naturschutzbehörde und Landesforstamt bis zur Pflanzung und mehrjährigen Entwicklungspflege.
4 Phasen – vollständiger Leistungsumfang
Unser strukturierter Prozess stellt sicher, dass jede Aufforstungsmaßnahme genehmigungsfähig, nachweisbar und abnahmefähig umgesetzt wird.
Genehmigung & Fachplanung
Grundlage für alle nachfolgenden Phasen. Ergebnis: abstimmungsfähige Planunterlagen und Genehmigungsbescheid.
Standort- und Bodeneinschätzung als Grundlage der Baumartenwahl, Pflanzverfahren und Entwicklungsziele; Dokumentation für Abstimmung und Genehmigung.
Erstellung eines abstimmungsfähigen Maßnahmenplans (Zielbestand, Baumartenkonzept, Pflanzverband, Schutzkonzept); Lage-/Maßnahmenpläne; Definition prüffähiger Abnahmekriterien.
Vorbereitung und Begleitung von Abstimmungsrunden mit UNB und Landesforstamt; Einarbeitung von Nebenbestimmungen; dokumentierte Planstände.
Koordination vermessungsbezogener Ergebnisse, soweit für die Planunterlagen erforderlich.
Realisierung
Operative Herstellung der Kultur. Ergebnis: dokumentierte, fachgerecht gepflanzte und geschützte Aufforstungsfläche.
Standortangepasste Vorbereitung (Vegetations-/Bodenbearbeitung, Logistik, Befahrbarkeit) im Rahmen der abgestimmten Planung und Vorgaben.
Qualitätsgesicherte Beschaffung, Termin- und Lieferkoordination; Schutz und Handling des Pflanzmaterials bis zur Pflanzung.
Fachgerechte Pflanzung gemäß Plan (Pflanzverband, Pflanztiefe, Wurzelschutz); Baustellenorganisation, Qualitätssicherung; Dokumentation der Pflanzmengen und Teilflächen.
Errichtung der Schutzmaßnahmen (Zaun / Einzelschutz) gemäß Planung; Übergabe in Pflege- und Monitoring-Routine.
Entwicklung & Unterhaltung
Mehrjährige Betreuung bis zur gesicherten Kultur. Ergebnis: nachgewiesener Anwuchserfolg, behördenkonform dokumentiert.
Regelmäßige Pflegegänge (Freischneiden, Konkurrenzvegetation, Trockenstress-Management); dokumentierte Pflegeprotokolle.
Regelmäßige Kontrollen des Anwuchserfolgs und der Zielerreichung; Kontrollprotokolle, Fotodokumentation, Maßnahmenableitung.
Bedarfsorientierter Ersatz ausgefallener Pflanzen nach Erfolgskontrolle; Dokumentation der Nachbesserungsmaßnahmen.
Abschluss & Abnahmebegleitung
Behördenkonforme Abnahme der Kompensationsmaßnahme. Ergebnis: vollständige Nachweisdokumentation, Abnahmefähigkeit hergestellt.
Zusammenstellung aller Nachweise (Planstände, Protokolle, Fotodokumentation, Pflege-/Erfolgskontrollberichte); Abgleich gegen Abnahmekriterien und Nebenbestimmungen.
Termin- und Schnittstellenkoordination, Teilnahme vor Ort; Protokollierung und Management von Restpunkten bis zur Abnahmefähigkeit.
Was Sie als Bauherr davon haben
Erstaufforstungen schaffen rechtssichere Nachweise für Ihre Genehmigungsverfahren – ohne eigenen Planungs- und Koordinationsaufwand.
Behördlich anerkannt
Alle Maßnahmen werden vor Umsetzung mit UNB und Landesforstamt abgestimmt. Sie erhalten schriftliche Bestätigung der Anerkennungsfähigkeit für Ihr Genehmigungsverfahren.
Rechtssicher dokumentiert
Lückenlose Dokumentation aller Leistungsphasen – von der Genehmigungsplanung bis zur Abnahme. Prüffähige Unterlagen für Baurecht und Naturschutzbehörde.
Vollständige Übernahme
Von der Standortanalyse über Behördenabstimmung, Pflanzung und Schutzmaßnahmen bis zur Entwicklungspflege – alles aus einer Hand, ohne Schnittstellen-Risiko.
Fragen zur Erstaufforstung
Was genau ist eine Erstaufforstung im Sinne des BNatSchG?
Bei der Erstaufforstung werden bisher unbewaldete Flächen (z. B. Acker- oder Grünland) dauerhaft in Wald umgewandelt. Sie gilt als anerkannte Kompensationsmaßnahme nach §§ 13 ff. BNatSchG und kann zur Erfüllung von Ausgleichs- und Ersatzpflichten aus Eingriffsvorhaben (Straße, Energie, Gewerbe) eingesetzt werden.
Welche Behörden müssen eingebunden werden?
Typischerweise die Untere Naturschutzbehörde (UNB) sowie das zuständige Landesforstamt. Bei Bedarf werden weitere Fachbehörden (Wasserwirtschaft, Bodenschutz) koordiniert. Wir übernehmen die vollständige Behördenabstimmung und dokumentieren alle Planstände.
Wie lange dauert eine Erstaufforstung von der Planung bis zur Abnahme?
Phase 1 (Genehmigung & Fachplanung) dauert typischerweise 3–6 Monate. Phase 2 (Realisierung) erfolgt innerhalb einer Pflanzsaison. Phase 3 (Entwicklungspflege) läuft über 3–5 Jahre, bis die Kultur als „gesichert" gilt. Phase 4 (Abnahme) schließt den Prozess behördenkonform ab.
Welche Baumarten werden verwendet?
Die Baumartenwahl richtet sich nach Standortanalyse, Bodenbeschaffenheit und behördlichen Vorgaben. Typische Mischungen umfassen Traubeneiche, Stieleiche, Rotbuche, Hainbuche, Winterlinde. Die genaue Zusammensetzung wird im Rahmen der Aufforstungsplanung festgelegt.
Was kostet eine Erstaufforstung als Kompensationsmaßnahme?
Die Kosten hängen von Flächengröße, Standort und Leistungsumfang ab. Typisch sind 25.000–45.000 €/ha für die Gesamtleistung (Phasen 1–4). Wir erstellen ein transparentes Angebot mit detailliertem Leistungsverzeichnis.
Erstaufforstung für Ihr Vorhaben?
Wir prüfen, ob Erstaufforstung als Kompensationsmaßnahme für Ihr Eingriffvorhaben geeignet ist – und erstellen ein transparentes Angebot.