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Kreisfreie Stadt Potsdam

Kompensation im Kreisfreie Stadt Potsdam

18 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Potsdam inklusive.

18
Hektar gesamt
~5
ha Erstaufforstung
~13
ha Waldumbau
1
Naturräume
Stadtentwicklung & Wohnungsbau

Waldkompensation in Potsdam

Potsdam ist die Landeshauptstadt Brandenburgs und eine der am stärksten wachsenden Städte Deutschlands. Die intensive Bautätigkeit — Wohnungsbau, Gewerbe und Infrastruktur — erzeugt kontinuierlich Kompensationsbedarf. Die begrenzte Stadtfläche macht die Suche nach geeigneten Kompensationsflächen im Umland erforderlich.

Zuständige Behörde

Untere Naturschutzbehörde

Kreisfreie Stadt Potsdam

Website Potsdam

Zusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)

Naturraumkongruenz

Naturräume in Potsdam

Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Potsdam umfasst einen Naturraum.

D10

Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen

Erstaufforstung 115 ha
Waldumbau 288 ha
Gesamt: 403 ha Anfrage
Ablauf

So funktioniert Kompensation in Potsdam

Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Kreisfreie Stadt Potsdam.

01

Bedarfsermittlung

Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Kreisfreie Stadt Potsdam.

02

Flächenauswahl

Aus unserem Portfolio mit 18 ha verfügbaren Flächen in Potsdam wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.

03

Behördenabstimmung

Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Potsdam und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.

04

Umsetzung & Pflege

Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.

Rechtlicher Rahmen

Gesetzliche Grundlagen

BNatSchG §§ 13–19

Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.

HVE Brandenburg

Kern

Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.

LWaldG BB § 8

Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.

BKompV Anlage 4

Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).

Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)

Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.

Flächenpoolverordnung

Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).

FAQ

Häufige Fragen zur Kompensation in Potsdam

Wo werden Kompensationsmaßnahmen für Potsdamer Projekte umgesetzt?

Aufgrund der begrenzten Fläche im Stadtgebiet werden Kompensationsmaßnahmen für Potsdamer Projekte häufig in den umliegenden Landkreisen Potsdam-Mittelmark oder Havelland umgesetzt. Die Maßnahmen sollen im selben Naturraum (D10) erfolgen.

Welche Behörde ist in Potsdam für Kompensation zuständig?

Als kreisfreie Stadt hat Potsdam eine eigene untere Naturschutzbehörde bei der Stadtverwaltung. Sie ist für die Eingriffsregelung und die Prüfung von Kompensationsmaßnahmen im Stadtgebiet zuständig.

Wie funktioniert Kompensation bei Wohnungsbauprojekten in Potsdam?

Bei Wohnungsbauprojekten wird die Eingriffsregelung im Bebauungsplan abgearbeitet. Die Kompensation kann durch Maßnahmen im Plangebiet, externe Ausgleichsflächen oder die Nutzung zertifizierter Flächenpools erfolgen.

Kompensationsbedarf in Potsdam?

Wir finden die passende Fläche im Kreisfreie Stadt Potsdam und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.