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Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Kompensation im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

49 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Ostprignitz-Ruppin inklusive.

49
Hektar gesamt
~14
ha Erstaufforstung
~35
ha Waldumbau
3
Naturräume
Windenergie & Landwirtschaft

Waldkompensation in Ostprignitz-Ruppin

Ostprignitz-Ruppin im Nordwesten Brandenburgs ist geprägt von ausgedehnten Agrarflächen und Waldgebieten. Der Landkreis ist einer der aktivsten Windenergie-Standorte des Landes. Große Ackerflächen eignen sich für Erstaufforstungen, während die verbreiteten Kiefernforste Potenzial für den Waldumbau bieten.

Zuständige Behörde

Untere Naturschutzbehörde

Landkreis Ostprignitz-Ruppin

Website Ostprignitz-Ruppin

Zusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)

Naturraumkongruenz

Naturräume in Ostprignitz-Ruppin

Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Ostprignitz-Ruppin umfasst 3 Naturräume.

D09

Elbetal-Niederung

Erstaufforstung 28 ha
Waldumbau 70 ha
Gesamt: 98 ha Anfrage
D10

Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen

Erstaufforstung 115 ha
Waldumbau 288 ha
Gesamt: 403 ha Anfrage
D19

Altmark

Erstaufforstung 68 ha
Waldumbau 170 ha
Gesamt: 238 ha Anfrage
Ablauf

So funktioniert Kompensation in Ostprignitz-Ruppin

Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

01

Bedarfsermittlung

Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Landkreis Ostprignitz-Ruppin.

02

Flächenauswahl

Aus unserem Portfolio mit 49 ha verfügbaren Flächen in Ostprignitz-Ruppin wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.

03

Behördenabstimmung

Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Ostprignitz-Ruppin und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.

04

Umsetzung & Pflege

Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.

Rechtlicher Rahmen

Gesetzliche Grundlagen

BNatSchG §§ 13–19

Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.

HVE Brandenburg

Kern

Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.

LWaldG BB § 8

Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.

BKompV Anlage 4

Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).

Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)

Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.

Flächenpoolverordnung

Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).

FAQ

Häufige Fragen zur Kompensation in Ostprignitz-Ruppin

Welche Kompensation fällt bei Windkraftanlagen in Ostprignitz-Ruppin an?

Bei der Errichtung von Windkraftanlagen in OPR sind Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und Landschaftsbilds zu kompensieren. Art und Umfang richten sich nach dem Brandenburgischen Kompensationserlass Windenergie. Erstaufforstung und Waldumbau sind anerkannte Ersatzmaßnahmen.

Welche Naturräume gibt es in Ostprignitz-Ruppin?

Der Landkreis liegt in den Naturräumen D09 (Elbetal-Niederung), D10 (Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen) und D19 (Altmark). Die Naturraumzuordnung bestimmt, wo Kompensationsmaßnahmen bevorzugt durchgeführt werden sollen.

Wie hoch ist der Kompensationsbedarf in Ostprignitz-Ruppin?

Durch den fortgesetzten Ausbau der Windenergie und landwirtschaftliche Entwicklungsprojekte besteht in OPR ein kontinuierlicher Bedarf an Kompensationsflächen. Die untere Naturschutzbehörde prüft und genehmigt die Maßnahmen im Rahmen der Eingriffsregelung.

Kompensationsbedarf in Ostprignitz-Ruppin?

Wir finden die passende Fläche im Landkreis Ostprignitz-Ruppin und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.