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Landkreis Oder-Spree

Kompensation im Landkreis Oder-Spree

66 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Oder-Spree inklusive.

66
Hektar gesamt
~19
ha Erstaufforstung
~47
ha Waldumbau
3
Naturräume
Industrie & Logistik

Waldkompensation in Oder-Spree

Der Landkreis Oder-Spree liegt östlich von Berlin und umfasst eine vielfältige Landschaft von der Spree-Niederung bis zu den Ausläufern des Lausitzer Beckens. Industrieansiedlungen und Logistikprojekte im Berliner Umland erzeugen Kompensationsbedarf. Der Landkreis verfügt über umfangreiche Waldbestände, die für den Umbau zu Laubmischwäldern geeignet sind.

Zuständige Behörde

Untere Naturschutzbehörde

Landkreis Oder-Spree

Website Oder-Spree

Zusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)

Naturraumkongruenz

Naturräume in Oder-Spree

Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Oder-Spree umfasst 3 Naturräume.

D07

Odertal

Erstaufforstung 18 ha
Waldumbau 45 ha
Gesamt: 63 ha Anfrage
D10

Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen

Erstaufforstung 115 ha
Waldumbau 288 ha
Gesamt: 403 ha Anfrage
D12

Lausitzer Becken und Spreewald

Erstaufforstung 55 ha
Waldumbau 138 ha
Gesamt: 193 ha Anfrage
Ablauf

So funktioniert Kompensation in Oder-Spree

Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Landkreis Oder-Spree.

01

Bedarfsermittlung

Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Landkreis Oder-Spree.

02

Flächenauswahl

Aus unserem Portfolio mit 66 ha verfügbaren Flächen in Oder-Spree wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.

03

Behördenabstimmung

Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Oder-Spree und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.

04

Umsetzung & Pflege

Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.

Rechtlicher Rahmen

Gesetzliche Grundlagen

BNatSchG §§ 13–19

Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.

HVE Brandenburg

Kern

Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.

LWaldG BB § 8

Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.

BKompV Anlage 4

Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).

Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)

Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.

Flächenpoolverordnung

Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).

FAQ

Häufige Fragen zur Kompensation in Oder-Spree

Welche Naturräume deckt Oder-Spree ab?

Der Landkreis Oder-Spree erstreckt sich über drei Naturräume: D07 (Odertal), D10 (Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen) und D12 (Lausitzer Becken und Spreewald). Die Zuordnung zum korrekten Naturraum ist entscheidend für die behördliche Anerkennung der Kompensation.

Wie läuft eine Erstaufforstung in Oder-Spree ab?

Die Erstaufforstung erfordert eine Genehmigung der unteren Forstbehörde nach § 9 LWaldG. Im Verfahren wird das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde eingeholt. Der Antrag muss konkrete Angaben zu Flurstück, Flächengröße und geplanter Baumartenmischung enthalten.

Welche Baumarten sind in Oder-Spree standortgerecht?

Die Baumartenwahl richtet sich nach der Baumartenmischungstabelle (BMT) Brandenburg und berücksichtigt Boden, Wasserhaushalt und Klimaprognosen. Typisch für die sandigen Standorte in Oder-Spree sind Traubeneiche, Winterlinde und Hainbuche, ergänzt durch Kiefer als Mischbaumart.

Kompensationsbedarf in Oder-Spree?

Wir finden die passende Fläche im Landkreis Oder-Spree und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.