Zum Hauptinhalt springen
Kreisfreie Stadt Cottbus

Kompensation im Kreisfreie Stadt Cottbus

13 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung mit UNB Cottbus inklusive.

13
Hektar gesamt
~4
ha Erstaufforstung
~9
ha Waldumbau
1
Naturräume
Strukturwandel Lausitz

Waldkompensation in Cottbus

Cottbus ist das Oberzentrum der Lausitz und befindet sich mitten im Strukturwandel. Die Transformation von der Braunkohle zur Zukunftswirtschaft — mit dem geplanten Cottbuser Ostsee als größtem künstlichen See Deutschlands — erzeugt umfangreichen Kompensationsbedarf. Als Universitätsstadt und Wirtschaftsstandort wächst die Nachfrage nach Gewerbeflächen.

Zuständige Behörde

Untere Naturschutzbehörde

Kreisfreie Stadt Cottbus

Website Cottbus

Zusätzlich zuständig: Untere Forstbehörde (Erstaufforstung § 9 LWaldG)

Naturraumkongruenz

Naturräume in Cottbus

Kompensationsmaßnahmen sollen nach BKompV Anlage 4 im selben Naturraum wie der Eingriff erfolgen. Cottbus umfasst einen Naturraum.

D12

Lausitzer Becken und Spreewald

Erstaufforstung 55 ha
Waldumbau 138 ha
Gesamt: 193 ha Anfrage
Ablauf

So funktioniert Kompensation in Cottbus

Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess im Kreisfreie Stadt Cottbus.

01

Bedarfsermittlung

Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg für Ihr Projekt im Kreisfreie Stadt Cottbus.

02

Flächenauswahl

Aus unserem Portfolio mit 13 ha verfügbaren Flächen in Cottbus wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.

03

Behördenabstimmung

Wir übernehmen die Kommunikation mit der UNB Cottbus und der zuständigen Forstbehörde, erstellen alle Unterlagen und begleiten die Genehmigung.

04

Umsetzung & Pflege

Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach Waldbau-Richtlinie Brandenburg durch — mit 5–7 Jahren Kulturpflege bis zur behördlichen Abnahme.

Rechtlicher Rahmen

Gesetzliche Grundlagen

BNatSchG §§ 13–19

Eingriffsregelung: Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.

HVE Brandenburg

Kern

Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (MLUK 2009): Biotoptypenbewertung, Kompensationsberechnung und Bilanzierungsmethodik.

LWaldG BB § 8

Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3 je nach Wertigkeit.

BKompV Anlage 4

Naturraumgliederung: Kompensation im selben Naturraum wie der Eingriff (Naturraumkongruenz).

Waldbau-Rl. (Grüner Ordner)

Verbindliche Vorgaben für Baumartenmischung, Pflanzverbände und Pflegestandards in Brandenburg.

Flächenpoolverordnung

Regelung zur Nutzung von Maßnahmen- und Flächenpools für die Kompensation (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG).

FAQ

Häufige Fragen zur Kompensation in Cottbus

Wie beeinflusst der Cottbuser Ostsee den Kompensationsbedarf?

Die Flutung des ehemaligen Tagebaus Cottbus-Nord zum Cottbuser Ostsee und die Entwicklung der Uferbereiche erzeugen umfangreichen Kompensationsbedarf. Die Maßnahmen werden im Rahmen des bergrechtlichen Abschluss-Betriebsplans und ergänzender Planverfahren geregelt.

Welche Behörde ist in Cottbus für Kompensation zuständig?

Als kreisfreie Stadt verfügt Cottbus über eine eigene untere Naturschutzbehörde. Für bergbaurechtliche Verfahren ist zudem das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg (LBGR) zuständig.

Können Bergbaufolgeflächen bei Cottbus aufgeforstet werden?

Rekultivierte Bergbaufolgeflächen können bei geeigneten Standortbedingungen für Erstaufforstungen genutzt werden. Die Eignung wird durch Bodengutachten und die Prüfung der unteren Forstbehörde festgestellt. Sandige Kippensubstrate können durch Bodenverbesserung aufforstungsfähig gemacht werden.

Kompensationsbedarf in Cottbus?

Wir finden die passende Fläche im Kreisfreie Stadt Cottbus und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Behördenabstimmung bis zur gesicherten Kultur.