Kompensation in Brandenburg
1.089 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau in 14 Landkreisen und 4 kreisfreien Städten. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung inklusive.
Warum Landkreis-Seiten?
Die untere Naturschutzbehörde (UNB) Ihres Landkreises ist die zuständige Behörde für die Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG. Auf den Detailseiten finden Sie für jeden Landkreis: verfügbare Flächen, zuständige Behörden, relevante Naturräume und den typischen Genehmigungsweg.
Landkreise
14 Landkreise mit verfügbaren Kompensationsflächen
Uckermark
Potsdam-Mittelmark
Teltow-Fläming
Märkisch-Oderland
Dahme-Spreewald
Oberhavel
Barnim
Oder-Spree
Elbe-Elster
Ostprignitz-Ruppin
Havelland
Oberspreewald-Lausitz
Spree-Neiße
Prignitz
Kreisfreie Städte
4 kreisfreie Städte mit eigener Naturschutzbehörde
Potsdam
Brandenburg an der Havel
Cottbus
Frankfurt (Oder)
So funktioniert Kompensation in Brandenburg
Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme der gesicherten Kultur — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.
Bedarfsermittlung
Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg und ermitteln den erforderlichen Flächenbedarf im passenden Landkreis.
Flächenauswahl
Aus eigenen Beständen und unserem Partnernetzwerk mit über 1.089 Hektar Flächenzugriff in Brandenburg wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.
Behördenabstimmung
Wir übernehmen die Kommunikation mit der zuständigen UNB und Forstbehörde, erstellen alle erforderlichen Unterlagen und begleiten die Genehmigung.
Umsetzung
Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach den Vorgaben der Waldbau-Richtlinie Brandenburg (Grüner Ordner) durch.
Pflege & Monitoring
5–7 Jahre Kulturpflege bis zur gesicherten Kultur mit regelmäßigen Statusberichten und dokumentierter Abnahme durch die Forstbehörde.
Gesetzliche Grundlagen in Brandenburg
Kompensationsmaßnahmen in Brandenburg unterliegen einem klaren rechtlichen Rahmen aus Bundes- und Landesrecht.
Eingriffsregelung im DetailBNatSchG §§ 13–19
Bundesnaturschutzgesetz — regelt die Eingriffsregelung und verpflichtet zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.
HVE Brandenburg
KernregelwerkDie Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE, MLUK 2009) sind das zentrale Bewertungsinstrument in Brandenburg. Sie definieren Biotoptypenlisten, Bewertungsmethodik und die Berechnung des Kompensationsbedarfs — Grundlage jeder UNB-Entscheidung.
LWaldG Brandenburg § 8
Landeswaldgesetz — regelt Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3.
BbgNatSchAG + Flächenpoolverordnung (FPV)
Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum BNatSchG und Flächenpoolverordnung — regeln Flächenpools und die Übernahme von Kompensationsverpflichtungen Dritter (§ 16 BNatSchG).
Kompensationserlass Windenergie
Regelt Kompensation von Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Häufige Fragen zur Kompensation in Brandenburg
Wer ist für naturschutzrechtliche Kompensation in Brandenburg zuständig?
Was kostet Waldkompensation in Brandenburg?
Wie lange dauert eine Kompensationsmaßnahme in Brandenburg?
Was ist die HVE und warum ist sie so wichtig?
Was ist die Flächenpoolverordnung (FPV) Brandenburg?
Welche Baumarten werden bei Aufforstungen in Brandenburg verwendet?
Kompensationsbedarf in Brandenburg?
Wir finden die passende Fläche in Ihrem Landkreis und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Genehmigung bis zur gesicherten Kultur.
Sie besitzen Flächen in Brandenburg?
Werden Sie Partner von Koi.green und stellen Sie Ihre Flächen für ökologische Kompensationsmaßnahmen zur Verfügung.
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