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Brandenburg

Kompensation in Brandenburg

1.089 ha verfügbare Flächen für Erstaufforstung und Waldumbau in 14 Landkreisen und 4 kreisfreien Städten. Naturraumkongruenz gesichert, Behördenabstimmung inklusive.

1.089
Hektar in Brandenburg
~310
ha Erstaufforstung
~779
ha Waldumbau
18
Landkreise & Städte

Warum Landkreis-Seiten?

Die untere Naturschutzbehörde (UNB) Ihres Landkreises ist die zuständige Behörde für die Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG. Auf den Detailseiten finden Sie für jeden Landkreis: verfügbare Flächen, zuständige Behörden, relevante Naturräume und den typischen Genehmigungsweg.

Landkreise

14 Landkreise mit verfügbaren Kompensationsflächen

Landkreis

Uckermark

UM
169
ha gesamt
49
Erstaufforst.
120
Waldumbau
3 Naturräume | Windenergie & Solarparks
Landkreis

Potsdam-Mittelmark

PM
110
ha gesamt
31
Erstaufforst.
79
Waldumbau
2 Naturräume | Infrastruktur & Gewerbe
Landkreis

Teltow-Fläming

TF
96
ha gesamt
27
Erstaufforst.
69
Waldumbau
2 Naturräume | Gewerbe & Infrastruktur
Landkreis

Märkisch-Oderland

MOL
95
ha gesamt
27
Erstaufforst.
68
Waldumbau
3 Naturräume | Windenergie & Gewerbe
Landkreis

Dahme-Spreewald

LDS
92
ha gesamt
26
Erstaufforst.
66
Waldumbau
3 Naturräume | Industrie & Infrastruktur (Tesla/BER)
Landkreis

Oberhavel

OHV
91
ha gesamt
26
Erstaufforst.
65
Waldumbau
3 Naturräume | Siedlungsentwicklung & Gewerbe
Landkreis

Barnim

BAR
77
ha gesamt
22
Erstaufforst.
55
Waldumbau
2 Naturräume | Siedlungsentwicklung & Windenergie
Landkreis

Oder-Spree

LOS
66
ha gesamt
19
Erstaufforst.
47
Waldumbau
3 Naturräume | Industrie & Logistik
Landkreis

Elbe-Elster

EE
54
ha gesamt
15
Erstaufforst.
39
Waldumbau
2 Naturräume | Solarenergie & Strukturwandel
Landkreis

Ostprignitz-Ruppin

OPR
49
ha gesamt
14
Erstaufforst.
35
Waldumbau
3 Naturräume | Windenergie & Landwirtschaft
Landkreis

Havelland

HVL
45
ha gesamt
13
Erstaufforst.
32
Waldumbau
2 Naturräume | Siedlungsentwicklung & Solarenergie
Landkreis

Oberspreewald-Lausitz

OSL
35
ha gesamt
10
Erstaufforst.
25
Waldumbau
1 Naturräume | Strukturwandel Lausitz
Landkreis

Spree-Neiße

SPN
30
ha gesamt
8
Erstaufforst.
22
Waldumbau
2 Naturräume | Strukturwandel & Energiewende
Landkreis

Prignitz

PR
21
ha gesamt
6
Erstaufforst.
15
Waldumbau
2 Naturräume | Windenergie & Landwirtschaft
Ablauf

So funktioniert Kompensation in Brandenburg

Von der Bedarfsanalyse bis zur behördlichen Abnahme der gesicherten Kultur — wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess.

01

Bedarfsermittlung

Wir analysieren Ihren Kompensationsbedarf nach BNatSchG und LWaldG Brandenburg und ermitteln den erforderlichen Flächenbedarf im passenden Landkreis.

02

Flächenauswahl

Aus eigenen Beständen und unserem Partnernetzwerk mit über 1.089 Hektar Flächenzugriff in Brandenburg wählen wir passende Standorte im korrekten Naturraum.

03

Behördenabstimmung

Wir übernehmen die Kommunikation mit der zuständigen UNB und Forstbehörde, erstellen alle erforderlichen Unterlagen und begleiten die Genehmigung.

04

Umsetzung

Unsere Teams führen Erstaufforstung oder Waldumbau nach den Vorgaben der Waldbau-Richtlinie Brandenburg (Grüner Ordner) durch.

05

Pflege & Monitoring

5–7 Jahre Kulturpflege bis zur gesicherten Kultur mit regelmäßigen Statusberichten und dokumentierter Abnahme durch die Forstbehörde.

Rechtlicher Rahmen

Gesetzliche Grundlagen in Brandenburg

Kompensationsmaßnahmen in Brandenburg unterliegen einem klaren rechtlichen Rahmen aus Bundes- und Landesrecht.

Eingriffsregelung im Detail

BNatSchG §§ 13–19

Bundesnaturschutzgesetz — regelt die Eingriffsregelung und verpflichtet zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft.

HVE Brandenburg

Kernregelwerk

Die Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE, MLUK 2009) sind das zentrale Bewertungsinstrument in Brandenburg. Sie definieren Biotoptypenlisten, Bewertungsmethodik und die Berechnung des Kompensationsbedarfs — Grundlage jeder UNB-Entscheidung.

LWaldG Brandenburg § 8

Landeswaldgesetz — regelt Waldumwandlung und Ersatzaufforstung. Ersatz im Verhältnis 1:1 bis 1:3.

BbgNatSchAG + Flächenpoolverordnung (FPV)

Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum BNatSchG und Flächenpoolverordnung — regeln Flächenpools und die Übernahme von Kompensationsverpflichtungen Dritter (§ 16 BNatSchG).

Kompensationserlass Windenergie

Regelt Kompensation von Beeinträchtigungen durch Windenergieanlagen im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren.

FAQ

Häufige Fragen zur Kompensation in Brandenburg

Wer ist für naturschutzrechtliche Kompensation in Brandenburg zuständig?

Die unteren Naturschutzbehörden (UNB) der Landkreise und kreisfreien Städte sind für die Eingriffsregelung nach §§ 13 ff. BNatSchG zuständig. Bei Erstaufforstungen wird zusätzlich die untere Forstbehörde gemäß § 9 LWaldG beteiligt. Auf Landesebene koordiniert das Landesamt für Umwelt (LfU) über das EKIS-System.

Was kostet Waldkompensation in Brandenburg?

Die Kosten für Erstaufforstung in Brandenburg liegen typischerweise zwischen 15.000 und 25.000 Euro pro Hektar inklusive Pflege bis zur gesicherten Kultur. Waldumbau ist oft günstiger (8.000–15.000 Euro/ha). Die genauen Kosten hängen von Standort, Baumarten und Pflegeaufwand ab.

Wie lange dauert eine Kompensationsmaßnahme in Brandenburg?

Von der Erstaufforstung bis zur gesicherten Kultur vergehen typischerweise 5–7 Jahre. In dieser Zeit erfolgen Pflanzung, Kulturpflege und regelmäßige Kontrollen. Die Forstbehörde bestätigt den Status der gesicherten Kultur durch eine offizielle Abnahme.

Was ist die HVE und warum ist sie so wichtig?

Die Hinweise zum Vollzug der Eingriffsregelung (HVE, MLUK 2009) sind das zentrale Bewertungsinstrument für naturschutzrechtliche Kompensation in Brandenburg. Sie enthalten die Biotoptypenliste, die Methodik zur Bewertung von Eingriff und Kompensation sowie die Berechnung des Flächenbedarfs. Die UNBs der Landkreise stützen ihre Entscheidungen maßgeblich auf die HVE.

Was ist die Flächenpoolverordnung (FPV) Brandenburg?

Die Flächenpoolverordnung regelt, unter welchen Bedingungen ein Pool-Betreiber Kompensationsverpflichtungen Dritter gegen Zahlung übernehmen kann (§ 16 BNatSchG, § 7 BbgNatSchAG). Zertifizierte Flächenpools bieten einen naturschutzfachlichen Mehrwert mit reduziertem Flächenbedarf.

Welche Baumarten werden bei Aufforstungen in Brandenburg verwendet?

Die Baumartenwahl richtet sich nach der Baumartenmischungstabelle (BMT) Brandenburg. Typisch sind standortgerechte Laubmischwälder mit Traubeneiche, Buche, Winterlinde und Hainbuche. Die BMT berücksichtigt Boden, Wasserhaushalt und Klimaprognosen.

Kompensationsbedarf in Brandenburg?

Wir finden die passende Fläche in Ihrem Landkreis und übernehmen die komplette Umsetzung — von der Genehmigung bis zur gesicherten Kultur.

Für Flächeneigentümer

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